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Dokument-ID: 834052
9.3.3 Verfahrensdauer und Kosten
Hinweis:
Für die Betroffenen von höchster Relevanz ist angesichts der oftmaligen Gefährdung und prekären Lage der Familienangehörigen im Herkunfts- oder Erstzufluchtsstaat die Dauer des Einreiseverfahrens. In der Praxis vergehen zwischen Antragstellung an der österreichischen Botschaft und tatsächlicher Einreise idR sechs bis achtzehn Monate.