3.6 Mögliche Auswirkungen von Erwerbstätigkeit auf den Bezug von Grundversorgung
Bis zu einem Freibetrag von EUR 110,– • [Fußnote: EUR 110,– sind die allgemeine Zuverdienstgrenze. Unterschiede in einzelnen Bundesländern können auftreten, bspw hat Kärnten einen festgelegten Freibetrag von EUR 108,–. In Salzburg wird die Zuverdienstgrenze (Berufsfreibetrag) um 10% reduziert, wenn der Zuverdienst unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt.] können Asylwerber/innen zusätzlich zu den Leistungen der Grundversorgung Entgelt bzw den Anerkennungsbeitrag beziehen. • [Fußnote: Dies ergibt sich vor allem aus der Praxis der Bundesländer auf Basis einer Einigung des Bund-Länder-Koordinationsrates. Eine rechtliche Grundlage ist nicht ersichtlich.] Darüber hinaus muss damit gerechnet werden, dass die Grundversorgungsleistung eingeschränkt bis ganz entzogen wird. Die medizinische Notversorgung ist davon nicht betroffen.