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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.3 Umfang der Grundversorgung

Allgemeine Grundversorgung

Der Umfang der Grundversorgung – gleich, ob sie vom Bund oder den Ländern zu gewähren ist – ist in Art 6 GVV geregelt, auf den auch § 1 Z 3 GVG-B sowie die Landes-GVG verweisen bzw dem eigene landesgesetzliche Bestimmungen nachempfunden sind.

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