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Dokument-ID: 869024
12.7 „Rot-Weiß-Rot-Karte“ und „Blaue Karte EU“
Zulassung zur dauerhaften Beschäftigung
Grundsätzliches
Besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte und Studienabsolventen sowie Stammmitarbeiter können im Rahmen des so genannten kriteriengeleiteten Zulassungssystems eine „Rot-Weiß-Rot – Karte“ bzw eine „Blaue Karte EU“ erhalten.