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Dokument-ID: 834669
1.5 Bund-Länder-Koordinationsrat
Gem Art 5 GVV wurde ein Koordinationsrat – oft auch „Asylgipfel“ oder „Asylkonferenz“ – eingerichtet, der sich aus je einem Vertreter der GVV-Vertragspartner – Bund und Länder – zusammensetzt, die sich partnerschaftlich und gleichberechtigt gegenüberstehen.