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Dokument-ID: 832489
3.2 Faktische Nachweispflichten (NAG-DV)
Die Niederlassungs- und Durchführungsverordnung (NAG-DV) zählt Urkunden auf, die „Fremde“ bei der Antragstellung eines Aufenthaltstitels vorlegen müssen. Dazu zählen zusätzlich zu den bereits unter den „positiven“ Erteilungsvoraussetzungen erwähnten Nachweisen, folgende Urkunden/Dokumente: