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Dokument-ID: 841480
4.1 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde mit 1. Januar 2014 ins Leben gerufen und ist seitdem mit der Durchführung des Asylverfahrens in erster Instanz betraut. Damit übernimmt es die Kernaufgabe des davor bestehenden Bundesasylamtes (BAA).