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Neu Dokument-ID: 834050

Daniel Bernhart | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3.1 Antragstellung

Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels sind im Ausland gem § 19 Abs 1 NAG persönlich bei der zuständigen Österreichischen Botschaft einzubringen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Wohnsitz der Antragsteller:innen.

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