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Dokument-ID: 834050
9.3.1 Antragstellung
Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels sind im Ausland gem § 19 Abs 1 NAG persönlich bei der zuständigen Österreichischen Botschaft einzubringen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Wohnsitz der Antragsteller:innen.