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Dokument-ID: 838064
2.11.2 Beförderungsunternehmer/innen
Die Bestimmungen hinsichtlich Beförderungsunternehmer/innen sind im europäischen Kontext zu beleuchten und gehen auf eine Richtlinie der EU zurück. • [Fußnote: Siehe Richtlinie (EG) 2001/52, ABl 2001 L 187/45 und ErläutRV 952 BlgNR 22.GP, 110.] Dem Grunde nach geht es darum, durch das Etablieren von Pflichten und Sanktionen gegenüber Beförderungsunternehmen potentielle irreguläre MigrantInnen bereits an der Einreise in die EU zu hindern.