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Kevin Fredy Hinterberger - Stephan Klammer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.2 Passpflicht

Fremde benötigen zur Einreise nach Österreich grundsätzlich ein Reisedokument, also in aller Regel einen Reisepass; • [Fußnote: § 15 Abs 1 FPG und Schengener Grenzkodex, Verordnung (EG) 562/2006, ABl 2006 L 105/1; vgl ErläutRV 952 BlgNR 22.GP, 82. in dem Zusammenhang spricht man von der „Passpflicht“. Als wichtigste Ausnahme davon sind wiederum EWR- und Schweizer BürgerInnen zu sehen. • [Fußnote: ErläutRV 1078 BlgNR 24.GP, 24 f. Sie können statt dem Pass auch einen Personalausweis verwenden. • [Fußnote: § 17 Abs 4 FPG; Erwägungsgrund 9 und Art 4 Abs 1 Freizügigkeitsrichtlinie, Richtlinie (EG) 38/2004, ABl 2004 L 158/77. Begünstigte Familienangehörige brauchen jedoch sehr wohl einen Reisepass.

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