2.9.1 Allgemeines
Die Schubhaft ist eine Vorbereitungsmaßnahme zur Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Sie dient den Behörden dazu, das Verfahren zur Erlassung bzw die Durchführung der jeweiligen aufenthaltsbeendenden Maßnahme zu sichern. Ein Sicherungsbedarf setzt – wie es der Name schon sagt – ein Verhalten voraus, welches indiziert, dass sich die betreffende Person ohne Sicherung (Anhaltung in Schubhaft) • [Fußnote: Unter Anhaltung wird jede Art der zwangsweisen Freiheitsentziehung bezeichnet.] dem Verfahren bzw der Überstellung/Abschiebung entziehen würde.