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Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.7 „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für Start-up-Gründer:innen

„Fremde“ können eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ als Start-up-Gründer beantragen, wenn sie

  1. die erforderliche Mindestpunkteanzahl für die in Anlage D angeführten Kriterien erreichen,
  2. im Rahmen eines neu zu gründenden Unternehmens innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickeln und in den Markt einführen,
  3. dazu einen schlüssigen Businessplan für die Gründung und den Betrieb des Unternehmens vorlegen,
  4. wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung des geplanten Unternehmens tatsächlich persönlich ausüben und
  5. Kapital für das zu gründende Unternehmen iHv mindestens EUR 30.000,– davon zumindest die Hälfte Eigenkapital, nachweisen.

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