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Dokument-ID: 834051
9.3.2 Prüfung der Anträge
Dem BFA steht es zu, die Anträge auf Erteilung eines Einreisetitels zu prüfen und schlussendlich darüber zu entscheiden. Der Prüfmaßstab ist hierbei die Wahrscheinlichkeit der Gewährung desselben Schutzes an die Familienangehörigen bei einer Asylantragstellung im Inland und – sofern erforderlich – das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen. Es werden also sämtliche in Kap 2 genannten Voraussetzungen berücksichtigt.