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Dokument-ID: 869045
1.3.10 Weitere Zuständigkeiten des Bundes
Abgesehen von den Hauptaufgaben – Besorgung der Erstaufnahme (einschließlich der medizinischen [Erst-]Untersuchung), Versorgung während des Zulassungsverfahrens und Zuteilung zu Landesbetreuungsstellen – obliegen dem Bund gemäß Art 3 Abs 2 Z 2 bis 6 und Abs 3 und 4 GVV weiters