2.2 Überschneidungen/Wechselspiel
Das NAG regelt in erster Linie das Recht zum Aufenthalt in Österreich. Demgegenüber regelt das AuslBG das Recht zur Aufnahme und Ausübung einer (unselbständigen) Beschäftigung in Österreich. Viele Verfahren betreffen beide Gesetze und sehen (Teil-)Zuständigkeiten sowohl der Aufenthalts- als auch der Ausländerbeschäftigungsbehörden innerhalb desselben Verfahrens vor. Das NAG und das AuslBG ergänzen sich daher oftmals. Selbiges gilt für das IntG, das insbesondere Integrationspflichten (wie den Erwerb von Deutschsprachkenntnissen) festlegt, deren Erfüllung eine von mehreren Voraussetzungen für die Erteilung bzw Verlängerung von Aufenthaltstiteln nach dem NAG darstellt.