© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 832784

Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.3 Sozialdienstleistende (§ 66 NAG)

Drittstaatsangehörigen kann eine Aufenthaltsbewilligung für Sozialdienstleistende ausgestellt werden, wenn

  • sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen,
  • der zu erbringende Dienst nicht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegt und bei einer überparteilichen und gemeinnützigen Organisation erbracht wird, die selbst keine Erwerbszwecke verfolgt,
  • die Erbringung des Dienstes keine Erwerbszwecke verfolgt,
  • die Organisation, bei der sie ihren Dienst erbringen, eine Haftungserklärung abgegeben hat,
  • ein Ausbildungs- oder Fortbildungscharakter der Tätigkeit nachgewiesen wird, und
  • der „Fremde“ in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung keine „Aufenthaltsbewilligung – Sozialdienstleistende“ innegehabt hat.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Asyl- und Fremdenrecht in unserem Shop! Zum Shop