7.2.3 Verfahren vor dem VfGH
Ein beim VfGH eingelangter Verfahrenshilfeantrag erhält zunächst ein Aktenzeichen („Geschäftszahl“), welches sich aus dem Gattungszeichen, mit dem die Verfahrensart beschrieben wird, • [Fußnote: Dieses ist im Verfahren nach Art 144 B-VG nunmehr stets der Buchstabe „E“; bis Ende 2013 eingelangte, asylrechtliche Beschwerden waren mit dem Buchstaben „U“ gekennzeichnet.] der Aktenzahl, welche die Verfahren innerhalb einer Verfahrensart nach zeitlichem Einlangen nummeriert, und dem Jahr, in dem das Verfahren beim VfGH anhängig wurde, zusammensetzt; ein Aktenzeichen lautet daher zB „E 248/2016“.