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Julia Ecker - Heinz Verdino | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.3 Verfahren vor dem VfGH

Ein beim VfGH eingelangter Verfahrenshilfeantrag erhält zunächst ein Aktenzeichen („Geschäftszahl“), welches sich aus dem Gattungszeichen, mit dem die Verfahrensart beschrieben wird, • [Fußnote: Dieses ist im Verfahren nach Art 144 B-VG nunmehr stets der Buchstabe „E“; bis Ende 2013 eingelangte, asylrechtliche Beschwerden waren mit dem Buchstaben „U“ gekennzeichnet. der Aktenzahl, welche die Verfahren innerhalb einer Verfahrensart nach zeitlichem Einlangen nummeriert, und dem Jahr, in dem das Verfahren beim VfGH anhängig wurde, zusammensetzt; ein Aktenzeichen lautet daher zB „E 248/2016“.

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