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Dokument-ID: 834055
1.1 Einleitung
Vorbemerkungen zum GEAS/AMPAG
Die im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossenen Rechtsakte (zehn Verordnungen und eine Richtlinie) waren bis 12. Juni 2026 innerstaatlich legistisch und vollzugstechnisch umzusetzen bzw ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.