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Neu Dokument-ID: 833986

Peter Chvosta | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.7 Beschwerdegründe

Die Beschwerde hat schriftlich zu ergehen und ist beim BFA einzubringen. Sie hat gem § 9 Abs 1 VwGVG zu enthalten:

  • Die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides
  • Die Bezeichnung der belangten Behörde
  • Das Begehren
  • Die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, und
  • Die erforderlichen Angaben zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit

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