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Dokument-ID: 833986
5.2.7 Beschwerdegründe
Die Beschwerde hat schriftlich zu ergehen und ist beim BFA einzubringen. Sie hat gem § 9 Abs 1 VwGVG zu enthalten:
- Die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides
- Die Bezeichnung der belangten Behörde
- Das Begehren
- Die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, und
- Die erforderlichen Angaben zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit