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Dokument-ID: 998589
3.2.4 Verleihung ohne Vorliegen eines Rechtsanspruches
Erfüllt der Fremde keinen der Tatbestände, die ihm einen Rechtsanspruch auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft einräumen, besteht bei Vorliegen der allgemeinen Verleihungsvoraussetzungen dennoch die Möglichkeit der Verleihung durch eine Ermessensentscheidung der Behörde, wenn der Fremde eine der folgenden Bedingungen erfüllt: