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Dokument-ID: 833201
6.3.4 „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für Studienabsolventen
„Fremde“, die
- ein Diplomstudium zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt oder
- ein Bachelorstudium oder
- ein Masterstudium oder
- ein (PhD-)Doktoratsstudium