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Dokument-ID: 842105
2.4.3 Detailkriterien für den Privatverzug
Eine Wohnmöglichkeit muss jedenfalls eine Meldung mit Hauptwohnsitz ermöglichen, folglich fallen dadurch Nutzungsverhältnisse weg, in denen ein Untermietverbot oder allfällige Bestimmungen der Hauptmieter/innen, Eigentümer/innen oder der Wohnbaugenossenschaften und Hausverwaltungen rechtlich zulässige Vorgaben enthalten, die einer Hauptwohnsitzmeldung entgegenstehen.