8.2 Das Kindeswohl im Asylverfahren
Der wichtigste für Österreich verbindliche völkerrechtliche Vertrag über Kinderrechte ist die UN-Konvention über die Rechte von Kindern (KRK) aus dem Jahr 1989. Die KRK setzte eine Entwicklung in Gang, die zur Verankerung von Kinderrechten und dem Prinzip des Kindeswohls in zentralen internationalen, europäischen sowie nationalen Rechtsakten führte. • [Fußnote: BGBl 1993/7.] In Österreich erfolgte die Ratifizierung unter Erfüllungsvorbehalt, weswegen die KRK innerstaatlich nicht unmittelbar anwendbar ist, sondern durch einfache Gesetze umgesetzt werden muss. Ihre Bestimmungen finden im Wege der völkerrechtskonformen Interpretation einfachgesetzlicher Normen Eingang in die österreichische Rechtsordnung. • [Fußnote: Art 50 Abs 2 Z 4 B-VG.]