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Dokument-ID: 1015472
3.5 Dienstleistungscheck
Seit 1. April 2017 können Asylwerber/innen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, ohne Beschäftigungsbewilligung auch haushaltstypische Dienstleistungen – das können beispielsweise Gartenarbeiten oder Kinderbetreuungstätigkeiten sein – in Privathaushalten mit einer Entlohnung über den Dienstleistungsscheck übernehmen.