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Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.7 Aufenthaltstitel für Familienangehörige/Familienzusammenführung

Bei der Familienzusammenführung beruft sich ein potenzieller Zuwanderer („Fremder“) für seine Zuwanderung auf eine andere Person – den Zusammenführenden, der dauerhaft in Österreich lebt.

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