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Ronald Frühwirth - Adel-Naim Reyhani | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.6.2 Die Feststellungen

§ 60 AVG erfordert nach der Judikatur des VwGH • [Fußnote: Siehe unter anderem VwGH 21.10.2014, Ro 2014/03/0076. „konkrete Feststellungen des der Entscheidung zugrunde gelegten Sachverhalts“. Diese Feststellungen sollen also darlegen, welchen Sachverhalt die Behörde als erwiesen ansieht.

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