9.1 Einleitung
Das Asylgesetz (AsylG) verfolgt den Grundgedanken, dass sämtliche Mitglieder einer Familie denselben Schutz erhalten sollen. Neben den diesbezüglichen Bestimmungen für gemeinsame Verfahren im Inland • [Fußnote: Siehe dazu den Beitrag „Wesentliche Konzepte des Asylrechts“ in diesem Handbuch.] können Familienangehörige zusätzlich vom Ausland aus einen Einreisetitel beantragen, um in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Seit Abschaffung der originären Asylantragstellung an österreichischen Botschaften im Zuge der Asylgesetz-Novelle 2003 • [Fußnote: Asyl-G Novelle 2003 BGBl I 101/2003.] ist das asylrechtliche Familienverfahren die letzte verbliebene Möglichkeit für Flüchtlinge, legal nach Österreich einzureisen.