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Julia Ecker - Sebastian Halm-Forsthuber - Thomas Metesch | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3 Die Revision

Erkenntnisse und die meisten Beschlüsse • [Fußnote: Zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen vgl das Kap 6.3.1 Zuständigkeit des VwGH (Anfechtungsgegenstand). eines VwG können beim VwGH wegen Rechtswidrigkeit mit einer Revision angefochten werden. Hat das VwG in der angefochtenen Entscheidung ausgesprochen, dass die Revision gem Art 133 Abs 4 B-VG zulässig ist, ist eine ordentliche Revision, ansonsten eine außerordentliche Revision einzubringen.

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