8.5.2 Altersbestimmung
Das Alter von Asylsuchenden spielt im österreichischen Asylverfahren eine zentrale Rolle, da es Auswirkungen auf die Entscheidung über die Zuständigkeit Österreichs gemäß der AMMVO, auf die Bestellung einer gesetzlichen Vertretung sowie auf die Unterbringung hat. UMA genießen darüber hinaus auch im Rahmen der Prüfung auf Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf internationalen Schutz besondere Verfahrensgarantien und Prüfungsmaßstäbe und im Falle einer Zuerkennung von internationalem Schutz können ihre Eltern und minderjährigen Geschwister unter bestimmten Voraussetzungen Einreiseanträge gem § 46a NAG stellen und im Wege einer Familienzusammenführung legal nach Österreich einreisen.