9.3.4 Positive Mitteilung, Visaerteilung und Einreise
Kommt das BFA zum Schluss, dass die Gewährung desselben Schutzes an die Familienangehörigen wahrscheinlich ist, hat es gem § 35 Abs 4 Z 2 AsylG das BM.I mit der Frage zu befassen, ob Einwände gegen die Einreise iSd Art 8 Abs 2 EMRK bestehen. Damit soll verhindert werden, dass Personen, von denen eine Terrorismusgefahr ausgeht, die Einreise gewährt wird. • [Fußnote: ErläutRV 952 BlgNR 22. GP 54. Bislang ist allerdings kein Fall bekannt, in welchem die Einreise durch das BM.I aus diesem Grunde unterbunden wurde.]