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Dokument-ID: 834049
9.3 Das Einreiseverfahren
Das Einreiseverfahren gem § 35 AsylG kann grob in drei Abschnitte unterteilt werden: Die Antragstellung an der österreichischen Botschaft, die Prüfung durch das BFA und die Visaerteilung bzw Bescheiderlassung durch die Botschaft.