© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 834048

Daniel Bernhart | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2.6 Art 8 EMRK

Mit Erkenntnis vom 6. Juni 2014 behob der VfGH einen Bescheid der österreichischen Botschaft Islamabad. • [Fußnote: VfGH 6.6.2014, B 369/2013. In diesem Fall wurde den beiden Kindern eines subsidiär Schutzberechtigten die Einreise gewährt, der Ehefrau und Mutter jedoch nicht, da die Ehe nicht als gültig anerkannt wurde. Der VfGH erachtete es als Willkür, dass eine mögliche Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben gem Art 8 EMRK an keiner Stelle des Verfahrens geprüft wurde. Eine solche wäre zu berücksichtigen und in geeigneter Weise mit den Familienangehörigen zu erörtern gewesen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Asyl- und Fremdenrecht in unserem Shop! Zum Shop