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Neu Dokument-ID: 841624

Julia Valenta | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.6 Unbegleitete Minderjährige im inhaltlichen Verfahren

Nach Zulassung des Verfahrens und Zuweisung an eine Grundversorgungseinrichtung geht die gesetzliche Vertretung des/der UMA von dem/der Rechtsberater:in nach § 49 BFA-VG an den örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger über.

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