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Neu Dokument-ID: 898269

Vorschrift

NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017 (NÖ ATV 2017)

Inhaltsverzeichnis

§ 7. Wesentliche Änderungen von Fahrtreppen und Fahrsteigen

idF LGBl. Nr. 23/2017 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2017

(1) Folgende Änderungen von Fahrtreppen und Fahrsteigen sind wesentlich:

  1. die Änderung des Einbauortes innerhalb eines Gebäudes;
  2. die Änderung der Tragkonstruktion;
  3. die Änderung der Balustrade;
  4. die Änderung des Antriebs;
  5. die Änderung der elektrischen Sicherheitseinrichtungen;
  6. die Änderung des Bremssystems;
  7. die Änderung der Steuerung;
  8. die Änderung der Geschwindigkeit;
  9. die Änderung des Stufenbandes.

(2) Bei der Änderung von Fahrtreppen und Fahrsteigen sind die Anforderungen der §§ 2 Abs. 1 und 4 Abs. 1 zu beachten.