© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1192149

Vorschrift

Wohnbauförderungsverordnung 2025 (S.WFV 2025)

Inhaltsverzeichnis

3. Abschnitt
Monitoring

§ 27. Bekanntgabe geplanter Bauvorhaben

idF LGBl. Nr. 134/2024 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2025

(1) Für die Planung der jährlich benötigten Wohnbauförderungsmittel sind in der Objektförderung von Förderungswerbern geplante Bauvorhaben samt der für die Budgetplanung relevanten Daten der Landesregierung bekanntzugeben.

(2) Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung gemäß Abs 1 kann der Zuschuss für förderbare Maßnahmen um bis zu 50 % gekürzt werden.