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Dokument-ID: 1102547
22.4.5 Austritt von gefährlichen Arbeitsstoffen und Medien
Durch automatisch anfahrende Anlagen, beschädigte oder aber unterdimensionierte Absperreinrichtungen sowie durch eine unzureichende Aussicherung kann es zum (zunächst unbemerkten) Austritt von Arbeitsstoffen kommen. Dieses unerwartete und unkontrollierte Einströmen von Medien wie zum Beispiel Gasen, Flüssigkeiten, heißen oder kalten Medien oder Rieselgut aus Zu- und Ableitungen kann eine erhebliche Gefahr für Personen darstellen.