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Dokument-ID: 1000851
4.2.1 Aufgaben, Rechte und Pflichten von Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmedizinern und weiteren Experten nach Abschnitt 7 ASchG
Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner und Mitarbeiter eines arbeitsmedizinischen Fachdienstes sowie weitere Experten nach dem 7. Abschnitt ASchG haben die Aufgabe, die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und bei der Erfüllung ihrer diesbezüglichen Pflichten zu unterstützen.