2.2 Fachkenntnisse – gesetzliche Anforderungen
Im ASchG wird an einigen Stellen explizit gefordert, dass „geeignete Fachleute“ bei der Durchführung bestimmter Tätigkeiten heranzuziehen sind, sofern dies angezeigt erscheint. In weiterer Folge sind in der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) bestimmte Tätigkeiten definiert, bei denen in jedem Fall eine Ausbildung und ein entsprechender Nachweis der Fachkenntnis erforderlich ist, siehe diesbezüglich Kapitel „Spezielle Anforderungen für die Durchführung bestimmter Arbeiten“.