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Dokument-ID: 984164
5.3.13 Information und Unterweisung über erforderliche Kennzeichnung nach der KennV
Nach § 7 der Kennzeichnungsverordnung (KennV) müssen die Arbeitnehmer über die Bedeutung der für sie relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen informiert werden. Die Arbeitnehmer müssen über die Bedeutung von