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Dokument-ID: 1117837
1.7.1 Grundlegende Pflichten der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber sowie in ihrem Verantwortungsbereich auch die Linienvorgesetzten sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen (Garantenstellung). Sie haben alle zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung.