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Dokument-ID: 398733
12.2.4 Körperhaltungen und -bewegungen
Grundsätzlich sollten nur natürliche Körperhaltungen eingenommen werden müssen, also Positionen und Bewegungsabläufe, die einfach und ohne großen Aufwand einzunehmen sind. Weiters ist ein oftmaliger Wechsel von Positionen jedenfalls lange dauernden starren Positionen vorzuziehen. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz schreibt vor, dass das Sitzen dem Stehen vorgezogen werden soll.