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Dokument-ID: 298625
8.2.2 Aussehen, Anbringung
Siehe hierzu zum Beispiel auch die Paragrafen 16 und 17 sowie den Anhang II der MSV 2010 bzw der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit einem normierten Schriftbild.