14.6.4 Schlussfolgerungen
Um die Situation der Beschäftigten auf Österreichs Baustellen nachhaltig zu verbessern, wurde mit der Abkehr vom Billigstbieter- hin zum Bestbieterprinzip eine wirkungsvolle Maßnahme beschlossen. Zukünftig sollen ausschließlich seriöse Unternehmen den Zuschlag für Bauprojekte bekommen, die ua für gute Arbeitsbedingungen unter Einhaltung der Schutzvorschriften sorgen (zB Arbeitszeitbestimmungen, ArbeitnehmerInnenschutz etc) und somit auch gesamtgesellschaftlich und wirtschaftlich einen wichtigen Beitrag leisten. Insbesondere bei staatlichen und staatsnahen Auftragsprojekten kann dies rasch umgesetzt werden. Gutachten und konkrete Machbarkeitspläne von Baufirmen, die sich bei der terminlichen Realisierung der Aufträge ständig unterbieten, sollen eingefordert werden können. Ausbeuterstrukturen durch Sub-Sub-Konstruktionen müssen zerschlagen werden. Hier ist das Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (LSDB-G) • [Fußnote: Arbeiterkammer Oberösterreich (2015): Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Informationen für Betriebsräte zu den gesetzlichen Neuerungen. Stand Oktober 2015. http://media.arbeiterkammer.at/ooe/publikationen/arbeitundrecht/B_2015_Lohn-undSozialdumpingBekaempfungsgesetz.pdf (abgerufen am 12.12.2015).] bereits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.