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Dokument-ID: 1132709
Brandschutzordnung
(§ 2 Abs 3 Z 3 DOK-VO; § 45 Abs 2 AStV)
Soweit dies für den Bereich zutrifft, auf den sich das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument bezieht, muss es auch die Brandschutzordnung enthalten. Das Verzeichnis kann auch gesondert geführt werden, wobei in diesem Fall das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument einen Verweis auf diese Unterlagen enthalten muss.