10.1 Durchführung – Rechtliche Grundlagen
Die Durchführung und Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung sind nach dem ASchG Aufgabe und Verpflichtung des Arbeitgebers selbst, § 4 Abs 1 ASchG: „Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen.“ Diese Aufgabe wird, vor allem in größeren Betrieben, zumeist nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von internen und/oder externen Experten, unter Verantwortung des Arbeitgebers, wahrgenommen.