2.1 Fachleute bei der Arbeitsplatzevaluierung
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt dem Arbeitgeber Anforderungen vor, um Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten und zu erhalten. Bei der Umsetzung dieser Anforderungen kann bzw muss sich der Arbeitgeber interne (vor allem Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner, Sicherheitsvertrauensperson, Betriebsrat, spezielle Beauftragte wie zB den Strahlenschutzbeauftragten) oder externe Fachleute im Bereich des Arbeitnehmerschutzes zur Unterstützung heranziehen.