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Walter Rauter | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3 Herstellerangaben

Die meisten elektrisch betriebenen Geräte dürfen in der EU nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie der Niederspannungsrichtlinie – in Österreich umgesetzt durch die Niederspannungsgeräteverordnung – entsprechen. Sie besagt ua, dass elektrische Betriebsmittel so konzipiert und beschaffen sein müssen, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Schutz vor Strahlungen, aus denen sich Gefahren ergeben können, gewährleistet ist. Im Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie der Europäischen Kommission wird explizit darauf hingewiesen, dass hier auch die direkten Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen gemeint sind, wie „Auswirkungen, die elektrische Geräte durch die Emission elektromagnetischer Felder hervorrufen“.

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