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Dokument-ID: 399306
10.4.4 Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz
Beim Betrieb von Lasern der Klassen 3 B und 4 sind Laserschutzbrillen zu benutzen. Laserschutzbrillen müssen deutlich mit allen Angaben gekennzeichnet sein, die entsprechend dem jeweiligen Laser für die Auswahl der richtigen Schutzbrille notwendig sind. Bei der Auswahl geeigneter Schutzbrillen ist zu beachten: