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Dokument-ID: 1139611
8.10.5 § 41 Zapfschläuche und Zapfventile
- Zapfschläuche verfügen über eine Sicherung gegen Abriss
- Das Zapfventil befindet sich am Schlauchende, maximal 6 Meter, bei Gasölen 10 Meter, Ableitung elektrostatischer Aufladungen kann erfolgen
- Anforderungen an Zapfventile, -säulen und Geräte:
- Überlaufschutz für Zapfventile
- Selbsttätige Schließung bei Herausfallen
- Kugelkippsicherung, Entnahme nur bei waagrechter Haltung
- Bedienungsanleitung, deutlich sichtbar, verständlich, dauerhaft