1 Grundsätze und Ziele der Arbeitsstättenverordnung
Die wesentliche gesetzliche Grundlage für Arbeitsstätten und Lagerbereiche ist die Arbeitsstättenverordnung (AStV), eine Verordnung zum 2. Abschnitt ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Die AStV trat als Verordnung zum ASchG bereits 1998 in Kraft und regelt die Anforderungen, die an Gebäude, definierte Teile von Gebäuden (wenn nicht das ganze Gebäude Arbeitsstätte ist) und Orte im Freien auf dem Betriebsgelände (zB ein Freilager) gestellt werden. Gebäude und sonstige bauliche Anlagen, in denen sich kein Arbeitsraum (dh kein Raum mit Arbeitsplätzen) befindet, fallen nicht unter den Arbeitsstättenbegriff.